Beim TÜV
Neulich war mal wieder der TÜV vom Renault abgelaufen. Das ist alle zwei Jahre Ende Juli der Fall und meist stressig. Einen Monat darf man überziehen, und dann fällt die Schrauberei meist schon in die kühlere Jahreszeit.
Da diesmal ohnehin eine leicht verspätete Zehn-Jahres-Revision anstand (der Renault ist im Februar 21 geworden), hätte es eigentlich keine Probleme geben dürfen. Immerhin hatte ich das Auto zwei Monate (September, Oktober) in die Garage gestellt und alle denkbaren Mängel behoben, meist Rostlöcher, die wahrscheinlich ohnehin kein Prüfer gesehen hätte. Meine Schrauber-Nachbarn vom Garagengelände frotzelten schon langsam herum und fragten, ob ich die Karre nicht einfach zu einem "vernünftigen" TÜV bringen wolle. Jeder wusste dazu noch eine Anekdote zu erzählen über Autos, die angeblich trotz hanebüchener Mängel eine Plakette bekommen hatten. Aber ich wollte es korrekt machen und suchte einen Prüfer auf, der nicht allzu stark in die mafiösen Strukturen des Karlshorster Schrauber-Universums verstrickt war...
Die Ernüchterung folgte auf dem Fuße: "Leuchtweitenregulierung ohne Funktion" stand auf dem Mängelbericht unseres R19. Dabei wusste ich als Käfer-Fahrer (Der Renault ist eigentlich nur das Ausweichfahrzeug für meinen Käfer, der seit etwa vier Jahren in der 30-Jahres-Revision ist) noch nicht einmal, dass das treue Fahrzeug eine solche Funktion überhaupt haben sollte. Auch die Bedienungsanleitung des Renaults gab nichts her. Dort stand, dass man die Scheinwerfer per Hand vom Motorraum aus einstellen solle.
Aber so ein gründlicher deutscher TÜV-Prüfer versteht natürlich sein Handwerk, und am Ende hatte er wohl auch Recht: Fahrzeuge, die ihre Erstzulassung nach dem Januar 1990 hatten, müssen über eine automatische Leuchtweitenregulierung verfügen. Der Renault war zwei Monate zu jung - und wahrscheinlich noch mit einer alten Bedienungsanleitung ausgeliefert worden! Nach einigem Suchen fand ich sogar unter dem Lenkrad einen Schalter für die hydraulische Einstellung der Scheinwerfer. Sie war - wie ich bestätigen konnnte - "ohne Funktion".
Allerdings konnte ich diesen plumpen amtlichen Versuch, ein vielleicht betagtes, aber ansonsten gut erhaltenes Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen, nicht einfach durchgehen lassen. Im Internet fand ich den Anbieter www.lwr-shop.de, der Umrüstkits für elektrische Leuchtweitenregulierung anbietet. Der Einbau verlief dank einer guten mitgelieferten Anleitung problemlos und für weniger als 150 Euro Investition kam ich ohne Beanstandung durch die Nachprüfung.
Zurück bleibt das gute Gefühl, ein verkehrssicheres Fahrzeug zu besitzen. Manchmal stehe ich jetzt sogar in sternenklaren Nächten extra noch einmal auf, setze mich ins Cockpit des 1990er R19 und lasse die Scheinwerfer langsam gen Firmament schweifen. Himmlisch, dieses leise Surren der Elektro-Servos!
Bild unten: Der alte hydraulische Stellservo (links) und der neue elektrische - hier schon mit selbst gebauter Kugelkopf-Gewindestange (Beschreibung siehe unten).